Barrierefreiheit nach BFSG

Barrierefreie Website nach BFSG: prüfen, umsetzen und dauerhaft absichern

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Onlineshops und digitale Angebote barrierefrei sein. Ich prüfe Ihre Website nach WCAG 2.1, behebe die Barrieren direkt in TYPO3, WordPress oder Ihrem Shop und sorge dafür, dass es so bleibt.

Illustration: Website mit Fokusrahmen, Alt-Text, Zoom und Prüfbericht nach WCAG 2.1 KI-generiert

Kurz erklärt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf einen Blick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können.

  • Wen es betrifft: vor allem Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher, also Onlineshops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen, zum Beispiel Buchungen oder Bestellungen.
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
  • Technischer Maßstab: die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) beruht.
  • Pflichtangaben: Betroffene Anbieter müssen zusätzlich erklären, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.
  • Folgen bei Verstößen: Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Nachbesserungen verlangen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.

Ich bin Webentwickler aus Hilden und setze Barrierefreiheit praktisch um: in bestehenden Websites, bei einem Relaunch und in Onlineshops.

Bin ich vom BFSG betroffen?

Ihr AngebotBetroffen?Gut zu wissen
Onlineshop für PrivatkundenIn der Regel jaGilt für Shop, Bestellprozess, Konto und Zahlung
Website mit Online-Buchung oder Bestellung für VerbraucherHäufig jaZum Beispiel Termin-, Ticket- oder Kursbuchungen mit Vertragsschluss
Reine Informationswebsite ohne VertragsschlussIn der Regel neinBarrierefreiheit lohnt sich trotzdem für Kunden und Google
Angebot ausschließlich für Unternehmen (B2B)In der Regel neinEs kommt darauf an, ob auch Verbraucher bestellen können
Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. Euro)Bei Dienstleistungen ausgenommenFür Produkte gilt die Ausnahme nicht
Öffentliche Stellen (Behörden, Schulen, Kommunen)Bereits verpflichtetHier gelten schon länger eigene Regeln zur digitalen Barrierefreiheit

Die Tabelle gibt eine erste Orientierung. Ob Ihr Angebot im Einzelfall unter das Gesetz fällt, hängt von den Details ab. Im kostenlosen Check schaue ich mir Ihre Website an und sage Ihnen, wo Sie stehen. Eine schnelle Einschätzung gibt Ihnen auch der BFSG-Schnelltest mit fünf Fragen. Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung.

Illustration: Kontrastprüfung, Tastaturbedienung und Menschen, die von Barrierefreiheit profitieren KI-generiert

Worauf es ankommt

Was eine barrierefreie Website ausmacht

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen Ihre Website nutzen können: mit Sehschwäche, ohne Maus, mit Screenreader oder einfach auf dem Smartphone in der Sonne.

  • Ausreichende Kontraste: Texte und Schaltflächen sind gut lesbar
  • Bedienung per Tastatur: Menü, Formulare und Buttons funktionieren ohne Maus
  • Alternativtexte: Bilder werden für Screenreader beschrieben
  • Klare Struktur: sinnvolle Überschriften und Bereiche zur Orientierung
  • Verständliche Formulare: Beschriftungen, Pflichtfelder und Fehlermeldungen sind eindeutig
  • Vergrößerbar: alles bleibt bei 200 Prozent Zoom lesbar und bedienbar
  • Keine Endlos-Animationen: Bewegung lässt sich anhalten

Leistungen

So mache ich Ihre Website barrierefrei

Von der ersten Prüfung bis zur laufenden Kontrolle: Sie bekommen alles aus einer Hand und müssen sich nicht selbst in die Normen einarbeiten.

Barrierefreiheits-Check

Ich prüfe Ihre Website automatisiert und von Hand nach WCAG 2.1 AA, auch mit Tastatur und Screenreader. Sie bekommen einen verständlichen Bericht mit Prioritäten.

Umsetzung im bestehenden System

Ich behebe die Barrieren direkt in TYPO3, WordPress, PrestaShop oder WooCommerce, ohne dass Ihre Website neu gebaut werden muss.

Barrierefreier Relaunch

Wenn Ihre Website ohnehin in die Jahre gekommen ist, baue ich sie von Anfang an barrierefrei neu auf.

Barrierefreier Onlineshop

Produktseiten, Warenkorb, Kundenkonto und Bestellprozess so gestaltet, dass jeder Kunde bis zum Kauf kommt.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Ich helfe Ihnen bei den Informationen, die betroffene Anbieter zur Barrierefreiheit ihres Angebots bereitstellen müssen.

Schulung und laufende Kontrolle

Ich zeige Ihrem Team, wie neue Inhalte barrierefrei bleiben, und prüfe im Wartungsvertrag regelmäßig nach.

Illustration: bessere Sichtbarkeit bei Google und in KI-Suchen KI-generiert

Mehr als Pflicht

Barrierefreiheit bringt Ihnen mehr Kunden

Eine barrierefreie Website ist für alle angenehmer zu bedienen. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Ihr Umsatz und Ihre Sichtbarkeit.

  • Mehr Kunden: auch ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen kommen bis zur Anfrage oder Bestellung
  • Bessere Google-Rankings: saubere Struktur, Alt-Texte und schnelle Ladezeiten helfen auch der Suchmaschine
  • Weniger Abbrüche: verständliche Formulare und klare Fehlermeldungen führen öfter zum Abschluss
  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen die Anforderungen, bevor jemand nachfragt

Auch diese Website habe ich selbst geprüft

Bevor ich Barrierefreiheit anbiete, habe ich meine eigene Website nach den Kriterien der WCAG 2.1 geprüft: Kontraste, Tastaturbedienung, Überschriften, Alternativtexte, Formulare und Animationen. Die gefundenen Barrieren habe ich beseitigt, zum Beispiel einen zu schwachen Kontrast in der Fußzeile und ein Laufband, das sich jetzt anhalten lässt. Genau so gehe ich auch bei Ihrer Website vor.

Ablauf

In vier Schritten zur barrierefreien Website

  1. Kostenloser Kurz-Check

    Sie schicken mir Ihre Website. Ich prüfe die wichtigsten Seiten und sage Ihnen innerhalb von 24 Stunden, ob Handlungsbedarf besteht.

  2. Ausführliche Prüfung

    Ich teste alle relevanten Seiten und Abläufe nach WCAG 2.1 AA und erstelle einen Bericht mit Prioritäten und einem Festpreis-Angebot.

  3. Umsetzung

    Ich behebe die Barrieren in Ihrem System, auf Wunsch zuerst auf einer Testumgebung, und prüfe jede Änderung nach.

  4. Erklärung und Kontrolle

    Sie bekommen Unterstützung bei der Erklärung zur Barrierefreiheit. Im Wartungsvertrag prüfe ich regelmäßig, ob neue Inhalte barrierefrei sind.

Was passiert, wenn eine Website nicht barrierefrei ist?

Die Einhaltung des BFSG überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Stellen sie Mängel fest, fordern sie in der Regel zuerst zur Nachbesserung innerhalb einer Frist auf. Werden die Mängel nicht behoben, können sie weitere Maßnahmen ergreifen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Daneben können auch Verbraucherverbände tätig werden.

Viel wichtiger als das Risiko ist aber die Chance: Jede Barriere, die ich entferne, ist ein Kunde mehr, der Ihre Website problemlos nutzen kann. Passend dazu: Eine regelmäßige Wartung sorgt dafür, dass neue Inhalte barrierefrei bleiben, und in meinen Online-Schulungen lernt Ihr Team, worauf es beim Pflegen ankommt.

Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das hängt vom Angebot ab. Betroffen sind vor allem Onlineshops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Buchungen oder Bestellungen. Reine Informationsseiten und reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht betroffen. Im kostenlosen Check sage ich Ihnen, wo Sie stehen.

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Nach welchem Standard wird geprüft?

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549. Für Websites verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) in der Stufe AA. Danach prüfe ich Ihre Website.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Umfang und vom Zustand der Website ab. Der Kurz-Check ist kostenlos. Nach der ausführlichen Prüfung bekommen Sie ein Festpreis-Angebot für die Umsetzung.

Muss meine Website dafür neu gebaut werden?

Meistens nicht. Viele Barrieren lassen sich in TYPO3, WordPress oder im Shop direkt beheben, etwa Kontraste, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen und die Tastaturbedienung. Ein Neubau lohnt sich erst, wenn die Website ohnehin veraltet ist.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?

Nein. Zusatzwerkzeuge, die über die Website gelegt werden, beheben die eigentlichen Barrieren im Code nicht und können Screenreader sogar stören. Nachhaltig ist nur die Umsetzung direkt in Ihrer Website.

Was droht bei Verstößen?

Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserungen verlangen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. In der Regel wird zuerst eine Frist zur Nachbesserung gesetzt.

Bringt Barrierefreiheit auch etwas für Google?

Ja. Saubere Überschriften, Alternativtexte, verständliche Linktexte und schnelle Ladezeiten helfen Suchmaschinen und KI-Suchen, Ihre Inhalte zu verstehen. Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand.

Bleibt meine Website nach der Umsetzung barrierefrei?

Nur wenn auch neue Inhalte barrierefrei eingepflegt werden. Deshalb zeige ich Ihrem Team, worauf es ankommt, und prüfe im Wartungsvertrag regelmäßig nach.

Projekt im Kopf? Lassen Sie uns reden.

Kostenloser Website-Check, ehrliche Einschätzung, Antwort innerhalb von 24 Stunden, persönlich von mir, nicht von einem Ticketsystem.