Barrierefreiheits-Check
Ich prüfe Ihre Website automatisiert und von Hand nach WCAG 2.1 AA, auch mit Tastatur und Screenreader. Sie bekommen einen verständlichen Bericht mit Prioritäten.
Barrierefreiheit nach BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Onlineshops und digitale Angebote barrierefrei sein. Ich prüfe Ihre Website nach WCAG 2.1, behebe die Barrieren direkt in TYPO3, WordPress oder Ihrem Shop und sorge dafür, dass es so bleibt.
Kurz erklärt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können.
Ich bin Webentwickler aus Hilden und setze Barrierefreiheit praktisch um: in bestehenden Websites, bei einem Relaunch und in Onlineshops.
| Ihr Angebot | Betroffen? | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Onlineshop für Privatkunden | In der Regel ja | Gilt für Shop, Bestellprozess, Konto und Zahlung |
| Website mit Online-Buchung oder Bestellung für Verbraucher | Häufig ja | Zum Beispiel Termin-, Ticket- oder Kursbuchungen mit Vertragsschluss |
| Reine Informationswebsite ohne Vertragsschluss | In der Regel nein | Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem für Kunden und Google |
| Angebot ausschließlich für Unternehmen (B2B) | In der Regel nein | Es kommt darauf an, ob auch Verbraucher bestellen können |
| Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. Euro) | Bei Dienstleistungen ausgenommen | Für Produkte gilt die Ausnahme nicht |
| Öffentliche Stellen (Behörden, Schulen, Kommunen) | Bereits verpflichtet | Hier gelten schon länger eigene Regeln zur digitalen Barrierefreiheit |
Die Tabelle gibt eine erste Orientierung. Ob Ihr Angebot im Einzelfall unter das Gesetz fällt, hängt von den Details ab. Im kostenlosen Check schaue ich mir Ihre Website an und sage Ihnen, wo Sie stehen. Eine schnelle Einschätzung gibt Ihnen auch der BFSG-Schnelltest mit fünf Fragen. Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung.
Worauf es ankommt
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen Ihre Website nutzen können: mit Sehschwäche, ohne Maus, mit Screenreader oder einfach auf dem Smartphone in der Sonne.
Leistungen
Von der ersten Prüfung bis zur laufenden Kontrolle: Sie bekommen alles aus einer Hand und müssen sich nicht selbst in die Normen einarbeiten.
Ich prüfe Ihre Website automatisiert und von Hand nach WCAG 2.1 AA, auch mit Tastatur und Screenreader. Sie bekommen einen verständlichen Bericht mit Prioritäten.
Ich behebe die Barrieren direkt in TYPO3, WordPress, PrestaShop oder WooCommerce, ohne dass Ihre Website neu gebaut werden muss.
Wenn Ihre Website ohnehin in die Jahre gekommen ist, baue ich sie von Anfang an barrierefrei neu auf.
Produktseiten, Warenkorb, Kundenkonto und Bestellprozess so gestaltet, dass jeder Kunde bis zum Kauf kommt.
Ich helfe Ihnen bei den Informationen, die betroffene Anbieter zur Barrierefreiheit ihres Angebots bereitstellen müssen.
Ich zeige Ihrem Team, wie neue Inhalte barrierefrei bleiben, und prüfe im Wartungsvertrag regelmäßig nach.
Mehr als Pflicht
Eine barrierefreie Website ist für alle angenehmer zu bedienen. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Ihr Umsatz und Ihre Sichtbarkeit.
Bevor ich Barrierefreiheit anbiete, habe ich meine eigene Website nach den Kriterien der WCAG 2.1 geprüft: Kontraste, Tastaturbedienung, Überschriften, Alternativtexte, Formulare und Animationen. Die gefundenen Barrieren habe ich beseitigt, zum Beispiel einen zu schwachen Kontrast in der Fußzeile und ein Laufband, das sich jetzt anhalten lässt. Genau so gehe ich auch bei Ihrer Website vor.
Ablauf
Sie schicken mir Ihre Website. Ich prüfe die wichtigsten Seiten und sage Ihnen innerhalb von 24 Stunden, ob Handlungsbedarf besteht.
Ich teste alle relevanten Seiten und Abläufe nach WCAG 2.1 AA und erstelle einen Bericht mit Prioritäten und einem Festpreis-Angebot.
Ich behebe die Barrieren in Ihrem System, auf Wunsch zuerst auf einer Testumgebung, und prüfe jede Änderung nach.
Sie bekommen Unterstützung bei der Erklärung zur Barrierefreiheit. Im Wartungsvertrag prüfe ich regelmäßig, ob neue Inhalte barrierefrei sind.
Die Einhaltung des BFSG überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Stellen sie Mängel fest, fordern sie in der Regel zuerst zur Nachbesserung innerhalb einer Frist auf. Werden die Mängel nicht behoben, können sie weitere Maßnahmen ergreifen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Daneben können auch Verbraucherverbände tätig werden.
Viel wichtiger als das Risiko ist aber die Chance: Jede Barriere, die ich entferne, ist ein Kunde mehr, der Ihre Website problemlos nutzen kann. Passend dazu: Eine regelmäßige Wartung sorgt dafür, dass neue Inhalte barrierefrei bleiben, und in meinen Online-Schulungen lernt Ihr Team, worauf es beim Pflegen ankommt.
Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um.
Das hängt vom Angebot ab. Betroffen sind vor allem Onlineshops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Buchungen oder Bestellungen. Reine Informationsseiten und reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht betroffen. Im kostenlosen Check sage ich Ihnen, wo Sie stehen.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549. Für Websites verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) in der Stufe AA. Danach prüfe ich Ihre Website.
Das hängt vom Umfang und vom Zustand der Website ab. Der Kurz-Check ist kostenlos. Nach der ausführlichen Prüfung bekommen Sie ein Festpreis-Angebot für die Umsetzung.
Meistens nicht. Viele Barrieren lassen sich in TYPO3, WordPress oder im Shop direkt beheben, etwa Kontraste, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen und die Tastaturbedienung. Ein Neubau lohnt sich erst, wenn die Website ohnehin veraltet ist.
Nein. Zusatzwerkzeuge, die über die Website gelegt werden, beheben die eigentlichen Barrieren im Code nicht und können Screenreader sogar stören. Nachhaltig ist nur die Umsetzung direkt in Ihrer Website.
Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserungen verlangen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. In der Regel wird zuerst eine Frist zur Nachbesserung gesetzt.
Ja. Saubere Überschriften, Alternativtexte, verständliche Linktexte und schnelle Ladezeiten helfen Suchmaschinen und KI-Suchen, Ihre Inhalte zu verstehen. Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand.
Nur wenn auch neue Inhalte barrierefrei eingepflegt werden. Deshalb zeige ich Ihrem Team, worauf es ankommt, und prüfe im Wartungsvertrag regelmäßig nach.
Kostenloser Website-Check, ehrliche Einschätzung, Antwort innerhalb von 24 Stunden, persönlich von mir, nicht von einem Ticketsystem.